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Umstritten - Politiker wollen Onlineangebot von ARD und ZDF beschränken

Journalisten im Großraumbüro, Foto: Kay Nietfeld, dpagroße Bildversion anzeigen

"Wer nicht im Netz ist, hat keine Zukunft", damit gab jetzt ZDF-Intendant Markus Schächter vor, wohin die Öffentlich-Rechtlichen wollen: Mit Texten, Audio- und Videodateien ins World Wide Web. Die Verleger sind darüber verärgert, sprechen von "Wettbewerbsverzerrung", weil die gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF ihren Internet-Projekten Konkurrenz machten. Nach dem jüngsten Entwurf des "Rundfunkänderungsstaatsvertrags" scheinen sie bei manchen Politikern Verbündete gefunden zu haben. Zapp über einen alten Streit und neue Partner.

Anmoderation:
Eigentlich schien alles klar: Das ZDF und "Süddeutsche.de" wollten im Internet zusammenarbeiten. Doch letzte Woche das überraschende Aus. Dem neuen Geschäftsmann der Zeitung - Richard Rebmann - war die Loyalität zu seinem Bundesverband wichtiger, als die Zusammenarbeit seiner Online-Redaktion mit dem ZDF. Die WAZ und der WDR hatten da wesentlich weniger Probleme, sie kooperieren bereits. Doch der Streit zwischen Sendern und Verlagshäusern eskaliert. Josy Wübben über einen neuen Versuch, öffentlich-rechtliche Online-Angebote in dem Medium zu beschneiden, dem die Zukunft gehört - dem Internet.


Beitragstext:
"Guten Tag meine Damen und Herren!" - die "Tagesschau" - noch immer die Nachrichtensendung. Sie liefert auch außerhalb ihrer Fernsehausgaben Informationen rund um die Uhr - im Internet unter "Tagesschau.de". Dieter Dörr, Professor für Medienrecht: "Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie für alle Medienunternehmen, ist die Präsenz im Netz lebenswichtig, weil die Online-Angebote eine immer höhere Bedeutung für die Meinungsbildung spielen und weil die Nutzergewohnheiten sich verändern." Die Online-Angebote von ARD und ZDF - für Millionen eine wichtige Informationsquelle. Ihr Erfolg ist für manche Konkurrenten ein Ärgernis. Deshalb jetzt der "Streit ums Wunderland" Internet. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger klagen über "unfaire Mittel" von ARD und ZDF. Sie wollen, dass den Öffentlich-Rechtlichen "keine elektronische Presse" erlaubt wird. Dieses interne Papier hat den alten Streit neu entfacht. Es geht um die "Änderung des Rundfunkstaatsvertrages", an dem die Ministerpräsidenten derzeit ihre Referenten arbeiten lassen. Bis zum Sommer müssen sie sich einigen.

Ein brisantes Papier der Zeitungs-Lobby

Das jetzt bekannt gewordene Papier ist zwar nur ein "Arbeitsentwurf", steckt aber voller Brisanz. Dieter Dörr: "Wenn der Arbeitsentwurf, wie er jetzt vorliegt, umgesetzt würde, würden vor allem die textlichen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewaltig eingeschränkt. Und das ist ein berechtigter Kritikpunkt." Gernot Lehr, Anwalt für Medienrecht: "Es wird geschätzt, dass bis zu 90 Prozent der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei Realisierung dieser Vorschrift entfallen müssten." Denn unter "Paragraph 11d Telemedien" finden sich folgenschwere Bestimmungen: "textbasierte Angebote" von ARD und ZDF sollen künftig nur noch "sendungsbezogen zulässig" sein. Dieter Dörr: "Also, das, was wir an Hintergrundinformationen jetzt Sinnvollerweise haben, würde gewaltig eingeschränkt. Es müsste nämlich ganz streng sendungsbezogen sein. Und das geht meines Erachtens zu weit." Betroffen wären Online-Angebote wie "Tagesschau.de". Denn die bieten auch sogenannte "Dossiers" an. Das sind Zusammenfassungen von Themen, Informationen also, die über einzelne "Tagesschau"-Beiträge hinausgehen. Hier finden Zuschauer zusätzliche Details und Hintergründe. Noch! Umstritten wären auch Angebote wie "Planet Schule": Geschichtsunterricht für Kinder. Auf "interaktiven Karten" können sie zum Beispiel erfahren, über welche Gebiete germanische Stämme gewandert sind.


Verleger wollen 7-Tage-Regelung für die öffentlich-rechtliche Konkurrenz

Auch hier sinnvolle Informationen, die sich aber nicht konkret auf eine Fernsehsendung beziehen. Gernot Lehr: "Wenn es Inhalte sind, die in der Sendung nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, würde man auf der Grundlage des jetzigen Arbeitsentwurfes zu dem Ergebnis kommen: Nein, das ist unzulässig." Unzulässig wäre noch mehr: Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel vor, dass Fernsehbeiträge "nur bis zu sieben Tage" im Netz bleiben dürfen. Sieben Tage - eine Regel, die pauschal gilt. Ganz gleich, um welches Angebot es sich handelt. Ob kurzlebiger Nachrichtenbeitrag oder zeitlose Kulturdokumentation - nach sieben Tagen müssten die Filme wieder raus. Dieter Dörr: "So, wie der Arbeitsentwurf im Moment formuliert ist, wäre für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein ausreichender Online-Auftritt aus meiner Sicht nicht mehr möglich. Und das ist ganz wichtig, um alle Generationen zu erreichen. Man erreicht mit dem Fernsehen vielleicht noch einen großen Teil der älteren Generation, aber ohne Online erreichen Sie die jüngere Generation zunehmend überhaupt nicht mehr. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Rundfunk für alle sein." Die drastischen Einschränkungen für ARD und ZDF im Internet tauchen erstmals im jetzigen Arbeitsentwurf auf. Die Entwürfe von Januar und November sind wesentlich offener formuliert.

ARD und ZDF - die unliebsame Konkurrenz

Warum also jetzt die Verschärfung der Regeln? Gernot Lehr: "Ich kann nur Vermutungen anstellen. Und ich glaube, dass bei den Autoren der Wunsch bestimmter Kreise, nämlich der privaten Rundfunkwirtschaft und der Verleger, stärkere Beachtung gefunden hat, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereits auf dieser Ebene einzugrenzen." Dieter Dörr: "Die Zeitungsverleger haben natürlich ihre Interessen ganz deutlich formuliert und auch natürlich bei den Politikern, bei den Parlamentariern, bei den Ministerpräsidenten sehr, sehr deutlich vorgetragen." Die Lobbyarbeit war offenbar erfolgreich. Aber noch ist fraglich, ob das alles überhaupt zulässig wäre. Denn noch im letzten Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF verteidigt. Weil deren Programmangebot auch für diese neuen Verbreitungsformen offen bleiben müsse - Hans-Jürgen Papier, Präsident Bundesverfassungsgericht: "... darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden." Die Botschaft an die Politiker: ARD und ZDF müssen im Internet wettbewerbsfähig bleiben.

Es geht um nichtkommerzielle Angebote im Netz

Der aktuelle Gesetzentwurf ist da nur unzureichend. Gernot Lehr: "Wenn das Nutzungsverhalten und die technische Entwicklung dahin geht, dass eine Konvergenz, ein Zusammengehen zwischen der normalen Übertragung und der Online-Nutzung stattfindet, dann ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch hier berechtigt, aktiv zu werden. Das ist ständige Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund ist auch dieser Arbeitsentwurf nach meiner Einschätzung verfassungsrechtlich im höchsten Maß bedenklich." Noch ist offen, wie es weitergeht für Redaktionen wie "Tagesschau.de". Es wird noch viele Verhandlungen geben - und viel Streit um einen "Arbeitsentwurf" voller Brisanz. Für die Macher und die Nutzer. Dieter Dörr: "Ich meine, dass der Wirbel um den Arbeitsentwurf sogar sehr wichtig und hilfreich ist. Weil man jetzt erst erkennt, worum es eigentlich geht. Ansonsten denkt man sich vielleicht, da geht es um so juristische Quisquillien. Das ist aber hier gar nicht der Fall. Sondern es ist auch für die Zuseherinnen und Zuseher wichtig, was können sie an Online-Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zukunft erwarten? Was darf dieser noch tun? Und das ist für die Gesellschaft schon von ungeheurer Bedeutung."

Abmoderation:
Was Sie erwarten können? Am Besten Sie schauen selbst rein im Internet unter www.ndr.de/zapp. Und natürlich nächste Woche wieder, ganz klassisch hier bei uns im Fernsehen um 23 Uhr. Wäre schön, wenn Sie auch wieder dabei sind. Bis dahin - danke für` s Zuschauen - und Tschüß.

 

13.10.08 - 1:47

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