Die Sonderausschüttung im Erhebungsjahr 2008 Da Verlage und Organisationen etwas mehr Zeit benötigen, das neue System anzunehmen und zu implementieren, bzw. einige Eckpunkte der Tantiemenverteilung und Ausschüttung noch offen sind, gibt es für das Erhebungsjahr 2008 eine Sonderausschüttung für Urheber.
Bedingungen für die Meldung eines Textes im Rahmen der Sonderausschüttung Für die Sonderausschüttung gelten bestimmte Regeln, die den Meldevorgang, die meldefähigen Texte und den Meldezeitraum betreffen. Eine Sonderausschüttung kann nur für die Texte erfolgen, die allen Kriterien entsprechen und korrekt gemeldet wurden.
Ziel der Sonderausschüttung ist es Tantiemen für Texte auszuschütten, die bei regulärer Zugriffszählung berücksichtigt werden könnten. Die Sonderausschüttung dient nicht der Vergütung von Texten, die den Mindestzugriff auch bei korrekt implementiertem Pixel nicht erreicht haben bzw. erreichen würden. Ebenso werden Texte auf Seiten nicht berücksichtigt, auf denen der Melder die Möglichkeit eines Pixeleinbaues hätte, diesen aber unterlässt.
Grundsätzlich können nur Texte gemeldet werden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Texturheber hat keine Möglichkeit ein Zählpixel in die Textseiten einzubauen.
- Der gemeldete Text im Internet hat im Erhebungjahr 2008 noch kein eingebautes Zählpixel der VG WORT.
Meldefähige Texte (allgemeine Kriterien) Es gelten für meldefähige Texte die gleichen Grundlagen, wie im Rahmen der regulären Tantieme. Dies bedeutet:
- Alle Texte außer Lyrik müssen eine Mindestlänge von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen) erreichen.
- Der Text muss 2008 im Internet zugänglich lesbar sein.
- Die Seiten auf denen sich der Text befindet dürfen nicht kopiergeschützt, kostenpflichtig oder nur über ein LogIn bzw. nur auf der Basis eines Lizenzvertrages zugänglich sein.
Meldeverfahren für die Sonderausschüttung Für die Meldung kann (wie für reguläre Meldungen auch) nur das Online-Meldesystem der VG WORT genutzt werden. Meldungen in Papierform, Emails oder andere formlose Varianten können nicht akzeptiert werden. Fälschlicherweise in anderen Abteilungen der VG WORT gemeldete Onlinetexte müssen ebenfalls über den Bereich "Texte im Internet" im Online-Meldesystem eingereicht werden, um an der Sonderausschüttung teilnehmen zu können.
Sie finden das Meldesystem unter https://meldungen.vgwort.de Es wird eine einmalige Registrierung benötigt, die Sie unter https://meldungen.vgwort.de/dyna2_register.php im Meldesystem finden. Die Registrierung ist unabhängig davon, ob Sie bereits über eine Karteinummer bei der VG WORT verfügen oder nicht.
Meldungen zur Sonderausschüttung werden im Meldesystem (nach erfolgter Freischaltung) im Bereich „Texte im Internet“ unter dem Menüpunkt „Einzelmeldung“ – „Neue Einzelmeldung“ erstellt und eingereicht. Dabei laufen Meldevorgang und zugehörige Prüfungen identisch zu einer „normalen“ Einzelmeldung ab. Befindet sich der gemeldete Text z.B. zum Meldezeitpunkt nicht mehr oder noch nicht im Internet, wird die Meldung zurückgewiesen und eine Teilnahme an der Sonderausschüttung ist nicht möglich.
Meldezeitraum für die Sonderausschüttung
Für die Sonderausschüttung 2008 werden alle Meldungen berücksichtigt die im Erhebungsjahr, also zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2008 eingehen. Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt für alle im Rahmen dieser Sonderausschüttung berücksichtigten Texte im Zuge der Hauptausschüttung 2009.
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