Wie
berichtet hat
Vodafone
eine Einstweilige Verfügung gegen die derzeitige Form der Vermarktung des
iPhones von
Apple
von
T-Mobile in Deutschland erwirkt. T-Mobile teilte
heute mit, der Vertrieb des Multimedia-Handys
laufe unverändert weiter. Bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage
werde sich die Mobilfunk-Tochtergesellschaft der
Deutschen Telekom
aber an die Auflagen der richterlichen Verfügung halten.
Welche Auflagen die Verfügung genau vorsehen, konnte oder wollte ein
Sprecher des Unternehmens auf Anfrage von teltarif.de nicht sagen. Er sehe
das nicht als seine Aufgabe an und abseits dessen liege ihm der Text der
Einsteiligen Verfügung auch nicht vor, so die Begründung. Somit ist zur
Stunde auch noch offen, in welcher Form sich T-Mobile - wie angekündigt - an die
Auflagen halten werde. Das Unternehmen habe bis morgen Vormittag Zeit, die
Auflagen umzusetzen. Allerdings sollte der Netzbetreiber die Fristen unbedingt
einhalten. Das Landgericht Hamburg entschied nämlich nach einem Bericht
der Financial Times Deutschland (
FTD) in einem Eilverfahren, dass der Telekom
250 000 Euro Strafe pro verkauftem Gerät drohen,
wenn sie den Vertrieb in der jetzigen Form aufrecht erhält.
Verändertes Vertriebsmodell ab morgen wahrscheinlich

Der T-Mobile-Sprecher ließ gegenüber teltarif.de durchblicken,
dass es möglicherweise bis zum Gerichtstermin
ein geändertes Vertriebsmodell geben könnte. Dabei wäre denkbar, dass das
iPhone künftig auch ohne Vertragsbindung und ohne Bindung an
bestimmte Tarife verkauft wird. Ebenfalls wäre
es denkbar, dass der Netzbetreiber den Kunden auch das Aufheben des Netzlocks
ermöglicht, der bei den bislang verkauften Geräten dafür sorgt, dass das
iPhone nur mit T-Mobile-SIM-Karten genutzt werden kann.
Zuletzt war T-Mobile der einzige deutsche Netzbetreiber, der neben
Prepaid-Handys auch Mobiltelefone in Verbindung
mit einem Laufzeitvertrag mit einem Netzlock versieht. Während bei allen
anderen Geräten gegen Zuzahlung oder nach Ablauf der 24-monatigen
Mindestvertragslaufzeit ein Aufheben dieser Sperre möglich ist, soll der
Netzlock beim iPhone selbst nach zwei Jahren nicht gelöscht
werden können. Begründung: Auch in zwei Jahren sei T-Mobile exklusiver
Partner von Apple.
UMTS-iPhone europaweit exklusiv bei Vodafone?

Genau das könnte sich nach einem Bericht des italienischen Onlineportals
Morse.it jedoch mit einer
neuen Geräte-Generation ändern. Dem Bericht zufolge soll Vodafone europaweit
die Exklusivrechte für die Vermarktung einer UMTS-Version
des iPhones erhalten.
Bislang war ein iPhone mit UMTS-Unterstützung erst für Ende nächsten
Jahres angekündigt. Inzwischen verdichten sich Gerüchte, denen zufolge ein
solches Telefon schon im Frühjahr auf den Markt kommt. So soll schweizerischen
Presseberichten zufolge auch Swisscom Mobile,
Kooperationspartner von Vodafone in der Eidgenossenschaft, ab März ein
UMTS-iPhone verkaufen.
Glaubt man den Gerüchten, so wird eine entsprechende Kooperation von Apple
und Vodafone nicht mehr vor Weihnachten offiziell bekannt gegeben, um das
Weihnachtsgeschäft für die derzeit auf dem Markt befindliche iPhone-Variante
nicht zu gefährden.
Auch debitel will derzeitige iPhone-Vermarktung unterbinden

Neben Vodafone will nun auch debitel juristisch gegen
die derzeitige Vermarktungsform für das iPhone vorgehen. Der Stuttgarter
Provider sieht einen Verstoß gegen die
Mobilfunklizenz von T-Mobile und hat daher Beschwerde bei der
Bundesnetzagentur eingelegt. Die Kontrollbehörde
will T-Mobile um eine Stellungnahme bitten.
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