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Kostenloses Angebot für die Beratung Ihres

Internetshops oder gewerblichen Ebay-Angebotes

Angebot für eine Beratung Ihres Shops oder Ihrer eBayangebote

Sie möchten Ihren Internetshop oder Ihre eBayangebote rechtlich überprüfen lassen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein kostenloses Angebot. Für die Erstellung des Angebotes und ggf. die spätere Beratung benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. Wir haben daher einen Fragebogen entwickelt, in dem wir alle Punkte erfragen, die für eine Rechtsberatung und die Erstellung eines Kostenangebotes wichtig sind. 

Unser Fragebogen

Füllen Sie den Fragebogen bitte sorgfältig aus. Eine verbindliche Beauftragung ist mit der Übersendung des Fragebogens nicht verbunden. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot zur Beratung Ihres Internetauftritts, sei es bei eBay oder Ihr Internetshop. Sie erhalten dann ein ausführliches Leistungsverzeichnis, Informationen über den Ablauf der Beratung und ein pauschales Preisangebot.

Den Fragebogen können Sie uns faxen, per Post schicken  oder als Emailanhang (rostock@internetrecht-rostock.de ) versenden.

Unser Service nach einer Beratung

Auch nach einer erfolgten Beratung Ihres eBayauftritts oder Internetshops stehen wir Ihnen für rechtliche Fragen im Rahmen des Tagesgeschäftes gerne zur Verfügung.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, unterliegt die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten, sei es bei eBay oder in einem Internetshop, einer sehr dynamischen Rechtsprechung, da Abmahner immer wieder neue Abmahntatbestände schaffen. Auch kurzfristige Änderungen des Gesetzgebers führen ggf. zu einem Anpassungsbedarf Ihres Internetauftritts.

Wir bieten daher im Rahmen unserer Beratung unseren Mandanten einen Updateservice per Newsletter an, um sich auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Angebot.

Fragen?

Bei Fragen rufen Sie einfach an.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Johannes Richard oder Rechtsanwalt Andreas Schmidt.

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