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TVintern Tipps
Idiokratie

A propos Free-TV-Premiere: Wie lange darf es eigentlich noch dauern, bis "Idiocracy" (Suchauftrag) von Mike Judge ins deutsche Fernsehen kommt? Judges zweiter Erfolg nach "Beavis and Butt-Head", "Alles Routine", wurde im Dezember ausgestrahlt und war absolut sehenswert. Der Film über die heutige und zukünftige Idiokratie (Wikipedia, Trailer) soll sogar Kult-Potential haben.

 

 
Nächtliche Premiere

Der unermüdliche Suchauftrag "John Cleese" bei TVintern liefert heute wieder ein neues Ergebnis, eine Free-TV-Premiere: "Man About Town". Sat1 scheint allerdings nicht sehr zuversichtlich, was die Einschaltquoten angeht. Die Komödie (Wikipedia: "'gut besetzt', jedoch nicht 'überzeugend gespielt'") wird zu einer Zeit ausgestrahlt, zu der sonst nur digitale Festplatten-Recorder in die Glotze schauen.

 

 

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Rowlings klagt gg. Potter-Blog PDF  | Drucken |
Donnerstag, 15.11.2007

JK Rowlings, die Schöpferin von "Harry Potter" und vermutlich die reichste Buchautorin aller Zeiten, klagt gegen ein Web Log, das sie selbst als "großartige Site" bezeichnet - als eine Site für den "gefährlich besessenen (Potter-Fan)", als "mein natürliches Zuhause". Doch sie hält es für eine Verletzung ihrer Urheberrechte, dass die Inhalte dieses Blogs nun in Buchform erscheinen sollen.

Die Erfolgsaussichten der Klage scheinen zweifelhaft, da das "Harry Potter Lexicon nur gelegentlich maßvoll zitiert (z.B. Zaubersprüche) und ansonsten lediglich den Handlungsfaden der Rowling-Bücher wiedergibt. Dieser wird ebenso wie die Hauptfiguren diskutiert und gelegentlich werden einige der Inhalte auch neu interpretiert beziehunsweise geordnet.

Ein klassischer Fall von Sekundärliteratur möchte man also meinen und nach US-Recht ein typischer Fall von "fairer Nutzung". Doch Rowling ist laut Klageschrift der Auffassung, dass der Plot, also der erzählbare Inhalt ihrer Werke, ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Und wie es scheint, sind ihre Anwälte willens, frühere Urteile in diesem Sinn zu interpretieren.

Auch wenn der von Ars technica befragte Chefberater Googles in Urheberrechtsfragen meint, dass es bei mindestens einem der zitierten Fälle um eine gänzlich andere Situation gehandelt habe.

Nichtsdestotrotz ist es den Anwälten mit diesem Vorgehen schon gelungen, eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch und seine Veröffentlichung zu erwirken. Doch vielleicht wird es in dem nun folgenden Verfahren auch zu einer anderen Entscheidung kommen. Denn so wie es sich darstellt, ist der Streit zwischen Rowling und dem von ihr so geliebten Blog nur die Folge einer Insubordination des Bloggers.

Die Autorin hatte von dem geplanten Buch gehört und von dem Betreiber eine gedruckte Version des Blogs verlangt. Der aber antwortete schnippisch, sie solle doch einen ihrer Leute mit dem Ausdruck beauftragen, wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sei.

 

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