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28.07.2005

Niederlage für Heise - und Links in Deutschland

Der Heise-Verlag unterliegt im Rechtsstreit mit der Musikindustrie. Das OLG München bestätigt die Position der Labels, dass ein Link auf die Firma Slysoft zu weit geht.

Einen solchen Link hatte der Heise Newsticker im Januar in Zusammenhang mit einer Meldung verwendet, die sich in wesentlichen Teilen auf eine Pressemitteilung der Firma Slysoft stützte. In dieser Pressemitteilung und entsprechend auch in dem Beitrag wurden neue Möglichkeiten der AnyDVD-Software beschrieben. Schon im Titel hieß es, dass AnyDVD nun auch den Kopierschutz von 'UN-DVDs' überwinde.

Gegen diese Art der "Werbung" wollte sich die Musikindustrie wehren und erwirkte schließlich eine Einstweilige Verfügung gegen den Verlag. Dieser musste daraufhin den Link entfernen. Doch beide Seiten legten Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Der Heise-Verlag, weil er sein Grundrecht auf Berichterstattung verletzt sah. Die Kläger aus den Reihen der Musikindustrie, weil sie die Einschätzung des Gerichts nicht teilen wollten, dass der fragliche Beitrag - ohne den umstrittenen Link - von der Pressefreiheit gedeckt sei.

Beide Berufungsanträge wurden nun aber nach Angaben des Heise-Verlages abgewiesen (vgl.: "Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt"). Der Link "gehe zu weit", sei nicht mehr mit dem Recht auf Freiheit der Presse zu verantworten. Hinsichtlich der Berichterstattung wolle man aber keine "Tendenzschnüffelei" betreiben. Hier kann man sich den sarkastischen Kommentar nicht ersparen, dass zwischen "nicht wollen" und "nicht können" ein doch gewaltiger Unterschied besteht.

Insgesamt dürfte diese Entscheidung daher für die deutsche Online-Presse eine gewaltige Einschränkung bedeuten. Leser deutscher Online-Magazine werden sich darauf einstellen müssen, dass die Vergabe von Links zukünftig vorsichtiger gehandhabt wird. Dem sonst üblichen Hinweis auf die Möglichkeit, Firmen wie Slysoft via Google in Erfahrung zu bringen, ist dabei leider nur kurzfristig Erfolg verhießen.

Es dürfte jetzt schon absehbar sein, dass der nächste Schritt der Musikindustrie darin bestehen wird, Suchmaschinen mit Sitz in Deutschland zur Kooperation zu bewegen. Gerade Google hat sich bei Hinweisen auf Gesetzesverstöße bisher immer sehr zugänglich erwiesen und die Ergebnisse entsprechend überarbeitet. Nachdem nun auch noch die Niederlage des Heise-Verlags gezeigt hat, dass die Musikindustrie die Unterstützung der deutschen Gerichte findet, wird diese Bereitschaft nur noch höher sein als zuvor.


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Links zu diesem Artikel

Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
den Kopierschutz von 'UN-DVDs' überwinde
Berufungsverfahren wg. Heises 'Link-Bequemlichkeit'
Link-Verbot sorgt für Rechtsunsicherheit

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