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03.06.2005

Sammelklage wg. verhinderter DVD-Privatkopien

Eine Gruppe französischer Anwälte will Sammelklage gegen mehrere große Filmunternehmen anstrengen, weil diese DVDs mit Kopierschutz versehen und damit Privatkopien unmöglich gemacht haben. Ein recht fragwürdiges Vorhaben.

Offenbar stützt man sich hinsichtlich des Kopierschutz-Arguments auf eine überraschende Entscheidung eines französischen Berufungsgerichts, das bereits im April gegen mehrere französische Filmunternehmen entschieden hatte (vgl.: "Recht auf Privatkopie anerkannt"). Das Gericht kritisierte, dass auf den mit Kopierschutz versehenen DVDs nur unzureichend darauf hingewiesen worden sei, dass Privatkopien aufgrund des DRM (Digital Rights Management) nicht erstellt werden können.

Für den Kläger, den Verbraucherschutzverband "UFC-Que Choisir", war dies zunächst einmal ein großer Erfolg, da das Gericht damit das Recht der Verbraucher anerkannte, eine Privatkopie von digitalen Datenträgern zu erstellen. Allerdings bleibt es den DVD-Produzenten weiterhin gestattet, Kopierschutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach der Entscheidung des Gerichts werden sie lediglich dazu verpflichtet, ihren Informationspflichten in geeigneter Form nachzukommen. Sie müssen also beispielsweise auf den DVDs deutlich angeben, dass die Erstellung von Kopien unmöglich ist.

Die nun unter ClassAction.fr angekündigte Sammelklage soll nun wohl auf diesem Ergebnis aufbauen, denn wie es dort heißt, soll jeder DVD-Käufer eine Wiedergutmachung dafür erhalten, dass ihm das Recht auf eine Privatkopie in der Vergangenheit verwehrt wurde. Die Beklagten aus den Reihen der Filmindustrie sollen dafür jedem Mitstreiter der Sammelklage 1.000 Euro zahlen. Da schätzungsweise 10 Millionen Franzosen einen DVD-Player besitzen, ist das Potential nicht unbeträchtlich.

Doch eines der Hauptprobleme besteht schon darin, dass es eine Sammelklage im Sinne einer "Class Action Suite" des amerikanischen Rechts in Frankreich überhaupt nicht gibt. Die von den Pariser Anwälten beabsichtige "Action Collective" wird dadurch nicht gleich illegal. Doch es handelt sich laut französischen Presseberichten um eine absolute Premiere, dass sich eine solche Streitgemeinschaft bildet.

Nun wird es sich sicherlich Gründe geben, dass es dies bisher noch nicht gab. Und die mögen darin bestehen, dass US-Sammelklagen einen enormen finanziellen Anreiz für die Anwälte beinhalten. Es ist nicht unüblich, dass die klagenden Kanzleien letztendlich größere Summen einstreichen, als den von ihnen vertretenen Klägern zugestanden wird. Solche Erfolgshonorare sind aber ebenfalls in Frankreich nicht üblich.

Dennoch scheinen die Anwälte ein gesundes Interesse an ihrer finanziellen Situation zu haben. Denn jeder Mitstreiter, der für seine 1.000 Euro Wiedergutmachung auf die Barrikade gehen will, muss zunächst einmal 12 Euro Gebühr für die Mitgliedschaft bezahlen. Auch das könnte bei 10 Millionen potentiellen Klägern ein erkleckliches Sümmchen geben.

Wobei zugleich angegeben wird, dass man zukünftig noch weitere Klagen dieser Art beabsichtigt. Die bisher dazu gebotene Liste ist unvollständig, wird aber absehbar sehr lang. Sie umfasst die Obergebiete Dienstleistungen, Produkte, Umweltschutz, Menschenrechte und politische Streitpunkte. Kurz: Man ist bereit gegen alles und jeden zu klagen. Sei es wegen Umweltverschmutzung, Streik, oder Folgeschäden des Zigaretten konsums.

Hauptsache, die Mitstreiter sind erst einmal bereit, für die Beteiligung an diesen Klagen zu zahlen. Wie zu hören ist, erwägt der Verbraucherschutzverband Que Choisir nun auch Klage. Und zwar gegen die Sammelkläger.


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