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Auch BREIN fordert Kundendaten
In den Niederlanden scheint die Musikindustrie ebenfalls gewillt, ihre rechtlichen Möglichkeiten bis zum Äußersten auszureizen.
Auch wenn diese Möglichkeit besteht, klagt der Industrieverband BREIN nicht direkt gegen namentlich (noch) unbekannte P2P-Nutzer. Vielmehr will der Verband - wie in Deutschland gleich mehrfach (vgl.: "
Die für den kommenden Monat angekündigte Klage folgt einem Kompromiss, der im März ausgehandelt worden war. Damals hatten sich die Provider mit BREIN darauf verständigt, die Identität der P2P-Nutzern nicht aufzudecken, ihnen aber "im Auftrag" ein Schreiben der Industrie zuzustellen (vgl.: "
In dieser "Warnung", die wohl eher als Abmahnung zu verstehen ist, forderte BREIN von den 50 angeschriebenen Personen jeweils die Summe von 2.100 Euro Schadensersatz als Grundlage für die außergerichtliche Beilegung des Streits. Nur acht der Empfänger willigten in diese Forderung ein. Bei den restlichen 42 scheint es nicht unwahrscheinlich, dass sie sich gerade aufgrund dieses Kompromisses in Sicherheit wiegen. Denn noch immer ist BREIN die Identität dieser Personen unbekannt.
Und vermutlich wird es auch nicht gelingen, die Provider auf dem Rechtsweg zur Herausgabe der Kundendaten zu zwingen, solange der Verband seine Forderungen lediglich auf zivilrechtlichem Weg formuliert. Allerdings hat die Rechtsvertretung der Provider schon signalisiert, dass die Identität dieser Personen sofort aufgedeckt wird, wenn der Verband seine Klage im Rahmen eines Kriminalverfahren vorbringt.
Die Forderung der Musikindustrie wäre also leicht erfüllbar, würde sie sich an den sonst üblichen Verfahrensweg halten. Dass dies in Deutschland und den Niederlanden nicht erfolgt, sollte zu Denken geben. Eine gewisse Strategie scheint sich durchaus hinter diesem Vorgehen zu verbergen.
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