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26.04.2005

Frankreich verordnet US-Providern Revisionisten-Sperre

Frankreich macht ernst: Ein französisches Gericht hat im Fall von drei Hosting Providern in den USA angeordnet, dass diese französischen Anwendern den Zugang zu dem revisionistischen Auftritt "Aaargh" verwehren.

Dem "Tribunal de grande Instance" (TGI, in etwa: Landgericht) in Paris ist dabei wohl klar, dass es keine Möglichkeiten hat, sein Urteil in den USA durchzusetzen. Doch das Verfahren kam zustande, nachdem acht antirassistische Organisationen ein Verfahren gegen die Hosting Provider in den USA und die Zugangs-Provider in Frankreich eingeleitet hatten. Das TGI verlangte von den Klägern dann aber, erst den beziehungsweise die Hosting Provider anzugehen, ehe man sich hinsichtlich einer Mitschuld an die Zugangs-Provider wendet (vgl.: "Rassismus-Gegner fordern juristische Mittel ein").

Diese Strategie scheint auch zumindest partiell aufgegangen zu sein. Das fragliche Angebot in den USA wird auf Servern von drei verschiedenen Providern veröffentlicht. Zwei der Provider (OLM und Globat) haben nach der Aufforderung aus Frankreich eingelenkt und eine Beendigung des Hosting-Verhältnisses in Aussicht gestellt. Doch ein drittes Unternehmen, ThePlanet, will der Anweisung nicht Folge leisten und beruft sich auf amerikanisches Recht.

Dabei muss wohl berücksichtigt werden, dass die Anweisung aus Frankreich auch für die Provider nicht ohne Tücken ist. Das TGI verlangt nicht die Einstellung des revisionistischen Angebotes insgesamt, sondern will nur den Zugang für französische Anwender verhindert sehen. Das Erste wäre nach US-Recht nicht nur ungerechtfertigt, sondern möglicherweise sogar eine strafbare Handlung. Das Zweite wiederum ist aus technischer Sicht nur lückenhaft machbar und kann beispielsweise nicht durch eine Unterlassungserklärung verpflichtend erklärt werden.

Doch das ist wohl auch nicht nötig. Denn nun, nachdem die Hosting Provider mit der Forderung des Gerichts bekannt gemacht wurden, werden die Zugangs-Provider in die Pflicht genommen. Sie sollen bei der kommenden Verhandlung am 30. April erklären, wie sie die Einhaltung der Anordnung umzusetzen gedenken. Wie das enden wird, dürfte vermutlich klar: Aller Voraussicht nach werden sich die Provider bereit erklären, eine Sperre einzurichten. Womit der Grundstein für etliche andere Sperrforderungen gelegt sein dürfte.


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