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03.02.2005

Haft für Film vom Kinofilm

Der US-Senat hat einstimmig einen Gesetzesvorschlag angenommen, der für die Aufzeichnung eines Films im Kino eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht.

Der "Family Entertainment and Copyright Act of 2005" muss nun zwar noch vom US-Repräsentantenhaus bestätigt werden. Doch es erscheint aufgrund der politischen Situation kaum wahrscheinlich, dass es zu einer Ablehnung des Gesetzes kommt. Und sobald es vom Präsidenten unterzeichnet wurde, wird das Gesetz als Section 2319B in den United States Code aufgenommen.

Danach wird man sich hüten müssen, eine digitale Kamera oder eine andere "audiovisuelle Aufnahmevorrichtung" im Kino alleine schon mit sich zu führen. Der Besitz einer Kamera alleine kann zwar noch nicht als Grundlage einer Verhaftung oder gar einer Verurteilung dienen. Doch der Besitz begründet einen Anfangsverdacht und gestattet es somit dem Kinopersonal oder anderen Personen, den Kamerabesitzer in "angemessener Form und für einen angemessenen Zeitraum festzuhalten".

Rechtliche Folgen drohen selbst dann nicht, wenn diese "Privatverhaftung" unbegründet war. Dafür muss ein Kamerabesitzer, wenn er wirklich einen Film aufzeichnet und dabei ertappt wird, mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Die Qualität der Aufzeichnung ist dabei irrelevant. Es interessiert lediglich der wirtschaftliche Schaden, der durch Kopie entsteht.


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