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Generalanwalt spricht sich gg.Grokster aus
In wenigen Wochen wird das höchste US-Gericht über die Zulässigkeit der Tauschbörse Grokster und damit der gesamten P2P-Technologie entscheiden. Die Haltung der US-Regierung ist seit gestern eindeutig: Der "Solicitor General" ist gegen P2P-Netzwerke.
Der Verhandlungstermin für den Fall MGM Studios gg. Grokster steht seit wenigen Wochen fest. Am 29. März sollen die mündlichen Anhörungen zu diesem Fall stattfinden. Bis gestern hatten die unterstützenden Stimmen der Klägerseite Gelegenheit, ihre Positionen und Argumente beim Supreme Court schriftlich einzureichen. Zu diesen Unterstützern zählt auch der "Solicitor General", dessen Aufgabe es ist, die Position der US-Regierung zu vertreten.
Und diese Position ist recht eindeutig: "aufgrund der vorliegenden Beweise scheint es erwiesen, dass die Beklagten ein beachtliches Netzwerk von Mitgliedern aufgebaut haben, deren gemeinsame Charakteristik es ist, urheberrechtlich geschützte Musikstücke und Filme als Download erhalten zu wollen, ohne dafür zu zahlen".
Oder, wie es an anderer Stelle heißt: "P2P-Technologien können unfraglich für eine Vielzahl legitimer Zwecke Einsatz finden, ohne das Wuchern von Urheberrechtsvergehen zu fördern, (...) doch die bisher dokumentierte Entwicklung lässt vermuten, dass die hinter den Tauschbörsen stehenden Unternehmen ihre jeweiligen P2P-Netzwerke um die 'Nachfrage' nach einer massiven Verletzung des Urheberrechts herum aufgebaut haben (...) Sie können aber nicht jede Verantwortung durch den Verweis auf (denkbare) legitime Anwendungsmöglichkeiten von sich weisen" (sinngemäß übersetzt).
Mit dieser Einschätzung tritt der Generalanwalt eindeutig der Meinung jener entgegen, die sich bisher auf das vor fast 22 Jahren gefällte
Die Richter entschieden damals, dass diese neue Technologie - in Gestalt der Betamax-Videorecorder von Sony - rechtlich auch dann zulässig ist, wenn sie für illegale Zwecke eingesetzt werden kann. Solange sie in bedeutsamem Umfang auch legitimen Zwecken dient, muss dies gewissermaßen hingenommen werden.
Während also beim Supreme Court im Fall Betamax noch von einer signifikanten legitimen Anwendung die Rede ist, spricht der Regierungsanwalt von einer überwiegend illegalen Nutzung der Tauschbörsen.
Doch dieser scheinbar nur graduelle Unterschied könnte für Grokster und Co. das Ende bedeuten. Denn ein genauerer Blick in das Betamax-Urteil zeigt, dass die Richter sehr genau abwägten, ob es sich hier um eine Nutzung handelt, die überwiegend im Sinne der "fairen Nutzung" (fair Use) erfolgt, oder ob der Missbrauch im Vordergrund steht.
Fünf der neun Richter kamen damals zum Ergebnis, dass die meisten Besitzer eines Videorecorders das Gerät benutzen, um eine Sendung zu sehen, die sie aufgrund zeitlicher Überschneidungen bei der regulären Ausstrahlung nicht ansehen konnten. Das heißt, für die Richter stand ein legitimer Anwendungszweck im Vordergrund, der so regelmäßig zu beobachten war, dass er als Hauptzweck der fraglichen Technologie bezeichnet werden konnte.
Um im Fall der Tauschbörse Grokster zu einem ähnlichen Ergebnis zu kommen, müsste also auch jetzt wieder die Mehrheit der Richter davon überzeugt werden, dass die P2P-Technologie regelmäßig und hauptsächlich für legale Zwecke zum Einsatz kommt. Doch dieser Nachweis dürfte angesichts der bisherigen Entwicklung kaum zu erbringen sein.
Der P2P-Tausch, wie er von Grokster, Kazaa und anderen Unternehmen angeboten wird, ist von vielfachen Verstößen gegen das Urheberrecht gekennzeichnet. Die legale Nutzung tritt dagegen fast vollständig in den Hintergrund. Und das ist durchaus ein Vorwurf, der an die Betreiber der Tauschbörsen zu richten ist.
Ihnen wäre es durchaus möglich gewesen, die legale Nutzung ihrer Dienste zu fördern. Etwa durch gezielte Hilfen für alternative Künstler, die dem Tausch zustimmen, oder durch die Verbreitung von Werken, die beispielsweise unter einer Creative Common Lizenz erstellt worden sind. Doch im Grunde hat sich die Haltung der Unternehmen darauf reduziert, mögliche Urheberrechtsverstöße nicht zu leugnen, aber die Schuld daran den Nutzern zuzuweisen.
Unterm Strich dürfte das bedeuten, dass die Aussichten für Grokster und damit für alle kommerziellen P2P-Tauschbörsen nicht gerade berauschend sind. Das betrifft aber - glücklicherweise - nur die dahinter stehenden Unternehmen und ihr spezielles, gewinnorientiertes Modell des P2P-Tauschs.
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