![]() |
Stellenmarkt
Onsite Techniker/IT Supporter (m/w)
Web-Architekt - Java, J2EE, Internet (m/w) Letzte MeldungenFrüherer Callcenter-Mitarbeiter soll Telekom erpresst haben Shiretoko - Firefox 3.1 Alpha 2 veröffentlicht Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben Internet-Nutzung alter TV-Frequenzen könnte DVB-T stören Aktionärsprozess gegen Telekom verzögert sich Kodak-Chef: "Analog-Geschäft wieder sehr profitabel" Berliner Zeitung: Bundesamt für Sicherheit warnt vor Chrome Neuer Film von Michael Moore erscheint als Gratis-Download Atom-Nettop im Fuß eines 18-Zoll-Monitors Größter Deutschlandtest für elektronische Schultafeln Wowereit eröffnet virtuelles Open-Beta-Berlin "Twinity" SoftMaker Office 2008 für Linux - öffentliche Beta ist da Gespräch mit Mr. Ubisoft: Petz, Tom Clancy und Anno 1404 Dells Inspiron Mini mit UMTS-Modul, Vertrieb über Provider? KC910: Touchscreenhandy mit 8-Megapixel-Kamera, WLAN und GPS Sony bleibt dem DV-Band treu: Neue Oberklasse-HDV-Kameras Tinic Uro: Flash bremst den Browser nicht aus Spiele-Fachzeitschrift ruft zum "Spielekiller"-Protest auf Mehr als 10 Millionen GTA-4-Fahrer Samsung prüft Kauf von Flashkartenhersteller SanDisk Microsoft schließt gefährliche Sicherheitslücken Rückruf der Sony-Notebooks "TZ" auch in Europa Django 1.0 - eine Art Ruby-on-Rails für Python Microsoft erzeugt Fotocollagen auf Basis von Objekterkennung Tintenstrahl-Multifunktionsgerät fürs Büro Kartenleser verpasst Digitalfotos GPS-Informationen Sony stellt schnellen Memory Stick mit 20 MByte/s vor EU-Datenschützer warnt vor Änderungen am Telekom-Paket Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dürfen Abmahnschreiben nicht ins Internet gestellt werden?Einstweilige Verfügung gegen Mein-Parteibuch-Blogger Marcel Bartels
Per einstweiliger Verfügung ist es Bartels "untersagt, im Internet Abmahnschreiben des Antragstellers zu veröffentlichen, wie unter der URL http://www.mein-parteibuch.de/2006/09/04/dann-kann-ich-auch-anders/ geschehen." Bei Zuwiderhandlung droht dem Blogger ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Verfügung erging "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung".
Zur Begründung verweist das Landgericht Berlin auf die Antragsschrift, in der es laut Gravenreuth unter anderem heißt: "Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sondern publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung." Dabei bezieht sich der Anwalt auf ein älteres Urteil, LG Berlin (Az.: 27 O 605/98), das sich mit der Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens in der "Bild"-Zeitung vom 17. September 1998 auseinander setzt. Demnach dürfen wörtliche Zitate aus Anwaltsschreiben "nur in der vom Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden". Dafür spreche vor allem, "dass der Rechtsanwalt in der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten und damit in seinem eigenen beruflichen Wirken ganz erheblich beeinträchtigt wird.". Im aktuellen Fall trat Gravenreuth allerdings im eigenem Namen, nicht für einen Mandanten auf, was nach seiner Ansicht der eigenen Schutzwürdigkeit nicht entgegenstehe. (ji)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||