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Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Online-Durchsuchung in NRW gestoppt und hohe Hürden für den geplanten „Bundestrojaner“ aufgestellt. Das Gericht bezeichnet das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in der derzeitigen Form als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

Protest gegen den "Bundestrojaner" vor dem Verfassungsgericht

Die heimliche Online-Durchsuchung verletze die Persönlichkeitsrechte, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung. Außerdem formulierte es erstmals ein Grundrecht auf die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das heimliche Eindringen in solche Systeme sei nur in Ausnahmefällen bei einer konkreten Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter und bei vorheriger richterlicher Anordnung zulässig.


Vor dem Bundesverfassungsgericht versammelten sich viele Menschen, um gegen das geplante Gesetz zu protestieren. padeluun vom FoeBuD e.V. und Georg Köhler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hielten die Fahne für die Bürgerrechtsbewegung hoch – aus diesem Kreis (und vielen Spendengeldern) wurde die Verfassungsbeschwerde finanziert. Constanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club reisten mit dem schwarz-rot-goldenen „Bundestrojaner“ an, der anschließend als Skulptur einen festen Platz im Bonner Haus der Geschichte finden wird. Die Grünen bauten einen Computer auf, in dem ein „Spion“ mit Kopfhörern saß.


Dank an unsere Spenderinnen und Spender

Wir danken herzlich allen unseren Spenderinnen und Spendern, die dem FoeBuD ermöglicht haben, diese Verfassungsbeschwerde zu finanzieren!

Der 27. Februar 2008 ist ein großer Tag für die Bürgerrechte. Das heutige Urteil markiert einen Wendepunkt:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die Entscheidung geht damit deutlich über den konkreten Fall hinaus. Ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme! Dieses Urteil wird Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorgaben im In- und Ausland haben. Für die Klägerin Bettina Winsemann, den Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist und für den FoeBuD, der die Verfassungsbeschwerde finanziert hat, ein Riesenerfolg!

Und trotzdem...

  • Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt auf eine zügige Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen durch das BKA-Gesetz.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet – die Hauptentscheidung in der Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz steht noch aus.
  • Seit einigen Monaten müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke abgeben für den biometrischen Reisepass, bald auch für den Personalausweis. Die Daten werden auf einem RFID-Chip gespeichert.
  • Die elektronische Gesundheitskarte, die Flugpassagierdaten und und und …

Es gibt noch sehr viel Arbeit auf dem Weg in eine „lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Wir bleiben dran!

Für all dies brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte spenden Sie, damit wir weiter wirken können.


Weitere Informationen

  • Fotoalbum "Urteil Online-Durchsuchung": klick
  • Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: klick
  • Das Urteil im Wortlaut: klick
  • Spenden: klick

Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(link) erbeten; Bildquelle: FoeBuD e.V.
25.03.2008 15:52
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