Kriminalität: Beckstein für kreative Jugendstrafen
Bayerns Ministerpräsident Beckstein fordert wirksamere Strafen im Umgang mit jugendlichen Kriminellen. Wie schon CSU-Fraktionschef Schmid regt er ein Handy- und Führerscheinverbot an.
Er halte es für unabdingbar, dass so genannte kreative Strafen wie Fahrverbot, Handyverbot, Beschlagnahme von Spielkonsolen oder ein Warnschuss-Arrest eingeführt werden, sagte Günther Beckstein der „Berliner Zeitung“ vom Samstag. Das wirke bei Jugendlichen viel besser, als wenn beispielsweise die Großeltern eine Geldstrafe übernähmen. Für heranwachsende Gewalttäter über 18 müsse in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, forderte der CSU-Politiker. Ähnlich hatte sich zuvor bereits CSU-Fraktionschef Georg Schmid geäußert.
Darüber hinaus sprach sich Beckstein erneut für ein hartes Vorgehen gegen Politrandalierer aus. Identifizierte Demonstrationsgewalttäter sollten künftig von bestimmten Demonstrationen ausgeschlossen werden, im Zweifel durch eine Art Vorbeugehaft. Beckstein plädierte dafür, die „herkömmlichen Tugenden“ wieder stärker einzufordern. „Wir müssen die Verwüstungen, die die 68er mit ihrer antiautoritären Erziehung angerichtet haben, rückgängig machen.“ Es gehe um Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein, aber auch um Hilfsbereitschaft und Respekt etwa vor Älteren, vor Behinderten und Ausländern.
Der Vorschlag ist lächerlich!
Alle genannten Punkte sind auf jeden Fall unsinnig: - Beschlagnahme von Spielkonsolen (Oder PCs): Zu was soll das gut sein, (außer zum Schaffen von zusätzlichen Verwaltungsaufwand). Eine Neuanschaffung kann nicht verhindert und kaum kontrolliert werden. Insgesamt ist dies nichts mehr als eine Geldstrafe mit dem Geruch von Justizwillkür. - Handyverbot/Internetverbot: Dito. Zusätzlich stellt dies eine unnötige Einschränkung de Kommunikationsfähigkeit dar und verschlechtert damit zwangsläufig und unnötigerweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. (Womit die Rückfallquote sogar noch gesteigert werden würde.) - Fahrverbot: Auch dies ist eine unnötige Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt da und sollte daher sinnvollerweise nur bei Verkehrsdelikten Anwendung finden. Nur billiger Populismus!