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Der VoIP-Tarifrechner

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Ja, recht häufig.
Ja, weil ich es beruflich muss.
Nur für SMS oder kurze Telefonate.
Nein, das Handy bleibt zu Hause.

Zwei Paar Schuhe

19.07.2007

Eltern haften nicht für Klingeltonverträge der Kinder

Ein Klingeltonanbieter kann sich einem aktuellen Urteil zufolge nicht darauf berufen, dass das einem Kind überlassene Handy auch gleichzeitig bedeutet, dass eine Zustimmung für einen Klingeltonvertrag vorliegt.

Dieses Urteil wird viele Eltern aufatmen lassen: Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Überlassung eines Handys für ein Kind keineswegs gleichbedeutend ist mit der Bereitschaft zum Abschluss eines Klingeltonvertrags. Solchen Verträgen stimme man nicht automatisch zu, nur weil man ein Handy für das Kind kaufe.

Zwei getrennte Tatbestände

Über das Urteil berichtete am Mittwoch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung. Immer wieder wird versucht, Eltern dafür haftbar zu machen, wenn die Kinder ein Abo für Klingeltöne oder ähnliche Services abschließen. Nur weil die Eltern Anschlussinhaber seien, könne man nicht darauf schließen, dass sie auch ihr Einverständnis zu solchen Verträgen gegeben hätten, so das aktuelle Urteil.

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