
| »Antispam.de Glosse: Liebe spammer (21) ...« | 28 September 2008 |
| Liebe spammer, ihr habt es sicher gemerkt: in den letzten Monaten habe ich euch kein Feedback gegeben. Das heisst aber nicht, das ich nicht das eine oder andere hätte kritisieren können. Die Vergangenheit unserer Beziehung zeigt aber leider, dass ihr recht wenig auf meine wirklich gute gemeinten Ratsschläge reagiert und weiterhin Fehler über Fehler in der Kundenansprache macht. Wenn ich nun euren Werbemüll der letzten Monate Revue passieren lasse, so beschleicht mich eine Ahnung der Öde eures Jobs. Ist es nicht langweilig, die immer gleichen spam-Runs für Online-Kasino-Betrüger zu versenden? Die erreichen in meinen spam-Filtern inzwischen bis zu sagenhaften 1.000% des für die virtuelle Entsorgung notwendigen Wertes. Schwupps, ist der Dreck weg. Vollautomatisch! So macht aufräumen Spaß! Schuld daran sind die u. a. die ewig gleichen Beträge, die ihr benahe zu zahlen versprecht, das Wort Bonus, bei dem sich mein Server fast schon übergibt, sowie der Punkt am Ende des Betreffs, von dem ihr offenbar nicht lassen wollt. Und natürlich HTML! Mailmüll von Werbe-Loosern ist ja so einfach zu erkennen. Bei der Durchsicht des elektronischen Müllcontainers ist mir übrigens aufgefallen, dass einer eurer Auftraggeber offenbar auf der Südhalbkugel zu Hause ist. Anders ist der reisserische Text zu "Frühlingsbonusaktionen", die mich Anfang September beinahe erreichten, nicht zu erklären. - Glüsckwunsch übrigens zur korrekten Kodierung des 'ü'. - Mensch Leute, die Blätter fallen, der Herbst steht vor der Tür und ihr faselt vom Frühjahr. Ihr müsst schon ein bischen mehr auf die Zielgruppe und ihren Standort auf diesme Globus eingehen, sonst verpasst ihr glatt noch das wichtige Weihnachtsgeschäft. Oder sollten euch die Bonus-Bescheiss-Aktionen durcheinander geraten sein? Macht euch nichts draus, ich wäre eh nicht eingestiegen, angesichts der geradezu gruseligen Bedingungen, die eure Kundschaft in ebensolchem Deutsch publiziert. Als König Kunde würde ich mich jedenfalls nicht fühlen, wenn das Geld weg und mein PC zum Zombie mutiert ist. Verarscht träfe es sicher genauer. Auch eure Kundschaft außerhalb der Online-Abzocke zeigt wenig Varianz. Kann man mit Viiiiiagra-spam-Runs wirklich noch Geld verdienen? Lasst bitte diese merkwürdigen Adressangaben weg, die sind doch erkennbar falsch. Katrin, die laut ihrer Mail aeinem "dreckigen Hobby" fröhnt, sollte sich vielleicht an einer Arbeit versuchen, an der sie wirklich Spaß hat. Ganz dringend ist aber die Wahl einer Mailadresse , die zu ihrem Namen und Geschlecht passt. Und bitte künftig einen Betreff angeben, der nicht nur aus 3 Buchstaben besteht. Das hilft zwar nicht die spam-Filter zu überlisten, macht mir aber das Verwursten für diese Glosse einfacher. in diesem Sinne M. Boettcher | |
| (verfasst von boe @ 11:47 Uhr) | |
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| »Mahnungen und kein Ende in Sicht« | 16 September 2008 |
| Rechtsanwältin K. G. aus München ist mittlerweile bekannt: Verschickt sie doch Mahnungen für eine Firma Online Content Ltd., deren Dienste die Angeschriebenen angeblich in Anspruch genommen haben sollen. In diesen Mahnungen wird den Verbrauchern mit allem Möglichen von der Zahlungsklage bis hin zum Eintrag bei der Schufa gedroht. Neuestes Argument: Ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 93 C 619/08 - 41. Dazu ein Antispam.de-User: Ich habe heute die Ankündigung des gerichtlichen Klageverfahrens bekommen. Beigelegt war eine teilweise geschwärzte Kopie eines Urteils vom Amtsgericht Wiesbaden, wo eine Klägerin die Online Content Limited, beheimatet in der Wiesbadener Landstraße 16 in 65203 Mainz-Amöneburg, verklagt hatte. Die Klage wirde laut dieser Kopie abgewiesen mit der Begründung, dass man als Nutzer der Seite "routenplaner-online.de" auch durch Überfliegen der Seite erkennen kann, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Zahl der verunsicherten Verbraucher, die ob dieser Mahnung verängstigt beim Amtsgericht Wiesbaden nachgefragt haben, muss groß sein, denn heute gab die Pressestelle des Gerichts eine Pressemeldung zum Thema heraus. Darin heisst es unter Anderem: Ein Rechtsstreit um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten beimAlles Andere hätte uns auch gewundert. Denn wie sowohl das Amtsgericht Hamm in seinem Urteil vom 26. März 2008 (Az. 17 C 62/08) als auch das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06) feststellten, muss bei Abo-Abzocke nicht bezahlt werden. Die Drohkulisse eines Kalletaler Dreiecks darf man demnach getrost ignorieren. Sollte Ihnen wider Erwarten doch ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern - es kann ja sein, dass man doch versucht, Sie auf falschem Fuß zu erwischen - so raten wir dazu, schleunigst den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen. Gerichtliche Mahnbescheide werden vom Gericht nicht auf die Rechtmäßigkeit der Forderung hin überprüft, man muss innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen sie einlegen. Verunsicherte Verbraucher finden weitere Infos zum Thema Abo-Abzocke in unserem Wiki: FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke Zahlungsforderung, der Werdegang Beweiskraft eines IP-Adress-Logs Was darf ein Inkassobüro? Mahnbescheid | |
| (verfasst von mareike26 @ 21:02 Uhr) | |
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| »Datenschutzgipfel« | 06 September 2008 |
| Knapp einen Monat nach Bekanntwerden des Datenklauskandals, bei welchem der illegale Handel mit Bankdaten von Verbrauchern für große Aufregung bei Verbrauchern, Datenschützern und sogar der Bundesregierung sorgte, sind erste Reaktionen aus der Politik spürbar. Anlässlich des von Bundesinnenminister Schäuble einberufenen Krisengipfels am 04.09.2008 wurden schärfere Gesetze und höhere Strafen für Datenschutzverstöße gefordert. Wie nicht anders zu erwarten war, melden sich bereits kurz nach dieser ersten Gesprächsrunde zwischen Politik und Wirtschaft die ersten Bedenkenträger aus der Wirtschaft zu Wort. Jedesmal, wenn der Staat regulierend in bestimmte Abläufe, insbesondere in Fragen des Verbraucherschutzes, eingreifen will, geschieht dies in fast schon reflexhafter Weise, gleichsam prophylaktisch. Gilt es doch, den freien Handel eines freien Unternehmertums in einer freien Marktwirtschaft zu schützen, zum Wohle des freien Verbrauchers in einer freien Welt u.s.w. Auch in diesem Fall lassen derartige Töne nicht auf sich warten. Weshalb ein Branchenverband, dessen Mitglieder nach eigenen Aussagen gesetzestreu arbeiten, die Verschärfung der Strafen bei Gesetzesverstößen fürchtet, bleibt einem durchschnittlich intelligenten Menschen unverständlich. Auch weiß niemand, wofür ein seriös arbeitendes Unternehmen sich eines illegalen Handels mit Verbraucherdaten bedienen muss. Denn wenn eine Zustimmung seitens des Verbrauchers zur Kontaktierung vorliegt, brauchen auch keine Daten angekauft zu werden. Dass aber die von der Politik diskutierten Gesetzesänderungen zur Götterdämmerung für die Wirtschaft werden sollen, ist hier nun wirklich nicht nachvollziehbar. Wenn man dem Verbraucher einreden will, dass Produkte in Deutschland nur noch unter Verwendung unlauterer Werbepraktiken und nach Ankauf illegaler Adresslisten abgesetzt werden können, dann weist dies lediglich auf eines hin: auf eine wesentlich tiefere Verstrickung der Branchenunternehmen in die Geschäfte mit dem illegalen Datenhandel. Die einzigen, die wirklich von den geplanten Regelungen Schaden nehmen könnten, wären die "Unternehmen", die innerhalb einer Art Schattenwirtschaft Geld von den Verbrauchern und aus dem Wirtschaftskreislauf abziehen. Was wir mit "Schattenwirtschaft" meinen:
Gerade diese Schattenwirtschaft ist es doch, die auf den illegalen Adresshandel angewiesen ist. Die Industrieverbände sollten sich jedoch nicht ausgerechnet zum Fürsprecher dieser Schattenwirtschaft machen. Herr Wansleben von der DIHK und die anderen Industrie-Protagonisten können sich im übrigen bei den unseriösen Lotterieeinnehmern, Callcentern und Adresshändlern bedanken. Schließlich sind die mit ihrer Skrupellosigkeit und Maßlosigkeit dafür verantwortlich, dass solche Regelungen ergriffen werden müssen. Hier vermissen wir auch eine entsprechend deutliche Stellungnahme der Industrieverbände gegen derartige Geschäftspraktiken. Es ist unverständlich, weshalb ein Produkt, das einen reellen Gegenwert hat und daher von den Verbrauchern auch nachgefragt wird, durch Werbemaßnahmen unter Verwendung von Daten aus illegalem Ankauf beworben werden müsste. Dass man auch ganz ohne Datenhandel Geschäfte machen kann, weiß jeder, der sich schon einmal ein Buch per Internet bestellt hat. Und auch das Problem der unverlangt zugesandten Werbung tritt bei diesen seriösen Anbietern nicht auf. Der Schutz des illegalen Adresshandels (jawohl: gemäß BDSG ist dieser Handel größtenteils bereits jetzt illegal!) ist zur Wirtschaftsförderung in keiner Weise notwendig. Ob es notwendig ist, das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten, kann dahingestellt bleiben. Wie so oft wäre aber die Besinnung auf Altbewährtes sicherlich hilfreich und der Sache förderlich: die vor wenigen Jahren eingeführte Verpflichtung zur Einblendung eines genormten Zustimmungsfensters bei Einsatz von Dialern auf Internetseiten könnte bestimmt auch im Bereich Datenerhebung das eine oder andere schwarze Schaf vom Markt fegen. In der Dialerbranche hat's schließlich auch funktioniert. Aus unserer Sicht wäre es empfehlenswert, eine ähnlich standardisierte Form vorzuschreiben, wie dies die Bundesnetzagentur für das Bestätigungsfenster bei Internet-Dialern vorsieht. Andernfalls ist vorauszusehen, dass eine Informationspflicht durch kreative, trickreiche Gestaltung der Formulare unterlaufen oder verwässert werden wird. Die Einwilligung sollte von der eigentlichen Bestellung, Teilnahme, Dienstleistung oder was auch immer klar abgegrenzt sein, damit niemand auch nur auf den Gedanken kommen kann, dass diese Einwilligung für die Bestellung usw. zwingend notwendig ist. Wir meinen jedoch: es wäre bereits viel geholfen, wenn bereits bestehende Bestimmungen auch wirklich durchgesetzt und beachtet würden. Lesen Sie dazu unseren Grundsatzartikel im Wiki: Antispam-Wiki:Grundlagen der Spambekämpfung im Bereich der Datenerfassung | |
| (verfasst von Goofy @ 15:56 Uhr) | |
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| »Update zur Bundesagentur für Arbeit« | 21 August 2008 |
Manchmal fragt man sich, ob die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hier mitlesen. Gestern Abend erreichte uns folgendes Fax:Sehr geehrte Damen und Herren, Natürlich freuen wir uns sehr über diesen Schritt, fragen uns jedoch, was die Bundesagentur für Arbeit zu dieser späten Einsicht bewogen haben mag. Übrigens waren die zwei Strafanzeigen unseres fleißigen Schreibers Gaston, sowohl gegen die Dr. Leise KG Staatliche Lotterie Einnahme der NKL als auch gegen die Bundesagentur für Arbeit bei Eingang des Faxes bereits seit einer Stunde auf dem Weg nach Münster bzw. Nürnberg-Fürth. Natürlich werden wir den Staatsanwaltschaften den neuen Sachverhalt schnellstens mitteilen und unsere Leser weiterhin auf dem Laufenden halten. | |
| (verfasst von mareike26 @ 11:12 Uhr) | |
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| »Bundesagentur für Arbeit verweigert Löschung illegaler Jobangebote« | 19 August 2008 |
Nach dem Offenen Brief des Antispam e.V. an SKL und NKL haben unsere User weiter recherchiert. Dabei stellte sich heraus, dass auf der Seite der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit Mitarbeiter für Outbound-Akquise im Bereich Lotto bzw. SKL/NKL gesucht werden - eine in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag verbotene Tätigkeit. Wir haben daher bei der Bundesagentur für Arbeit nachgehakt, und haben ihr am 10. August 2008 eine E-Mail mit Nennung der entsprechenden Referenznummern und folgenden Fragen geschickt:- Wie werden Sie mit den hier aufgeführten Stellenangeboten weiterverfahren?Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit ließ denn auch nicht lange auf sich warten und spottete jeder Beschreibung. In einer E-Mail voller Textbausteine wies man jede Verantwortlichkeit für illegal eingestellte Jobangebote kategorisch zurück und schob diese den Nutzern der Plattform, also den Arbeitgebern zu: "Die Verantwortlichkeit für von Arbeitgebern selbst eingestellte Stellenangebote liegt nicht bei der BA, sondern beim registrierten Nutzer, der das Stellenangebot in das Portal arbeitsagentur.de eingestellt hat (vgl. Haftungsausschluss § 6 der Nutzungsbedingungen des Portals arbeitsagentur.de)."Ah ja. Seit wann haftet ein Anbieter nicht für auf seiner Seite veröffentlichte Inhalte? Mir wäre das neu. Zudem bat man uns um Übersendung der Referenznummern der Stellenangebote. Hätte man unsere erste Mail sorgfältig gelesen, wäre allerdings aufgefallen, dass die Referenznummern dort bereits fein säuberlich aufgelistet waren. Es waren dies unter Anderem: Rn. 10000-1027651205-SErwähnenswert ist vor allem das Angebot mit der Referenznummer 10000-1025218105-S. Dort sucht die Dr. Leise KG Staatliche Lotterie Einnahme der NKL ungeniert Mitarbeiter zur Akquise von Neukunden - bis heute. Nach Beharren unsererseits auf GlüStV und auf die Tatsache, dass es mitnichten reicht, eingestellte Angebote allein auf Verstöße gegen die eigenen Nutzungsbedingungen zu prüfen, sondern dass auch auf Verstöße gegen geltendes Recht geprüft werden müsse, erreichte uns eine weitere abwiegelnde Mail der Bundesagentur für Arbeit, die ich hier einmal unkommentiert zitieren möchte: "Die von Ihnen benannten 5 Stellenangebote haben wir geprüft und können hier keinen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Portals feststellen. In den benannten Angeboten geht es aus unserer Sicht nicht um die Verbreitung von Werbung für Glücksspiele oder ähnliche Angebote durch die JOBBÖRSE, sondern um die Besetzung von Arbeitsplätzen bei dem jeweiligen Arbeitgeber."Wir waren dann so freundlich, der Bundesagentur für Arbeit noch einmal eine detaillierte Auflistung der Referenznummern samt Jobbeschreibung zu mailen. Mittlerweile kannten wir das Spielchen schon, und unser fleißiger Mailschreiber Gaston mag sich wie Don Quichotte vorgekommen sein. Am 14. August 2008, also letzte Woche Donnerstag, ließ sich die Bundesagentur für Arbeit dann zu folgender Antwort herab: "[..]Ihre Anfrage haben wir zur Prüfung weitergegeben, in Kürze erhalten Sie eine Rückmeldung.[..]" Mittlerweile sind fast alle von uns genannten Jobangebote aus der Datenbank der Jobbörse verschwunden - aber eben nur fast. Die Dr. Leise KG Staatliche Lotterie Einnahme der NKL sucht weiterhin Mitarbeiter für illegales Lotto-Outbound. Daher gehen wir momentan auch nicht davon aus, dass die verschwundenen illegalen Jobangebote von der Bundesagentur für Arbeit entfernt wurden. Vielmehr vermuten wir, dass die zukünftigen Arbeitgeber kalte Füße bekommen und ihre Angebote zurückgezogen haben. Ach ja: Auf besagte Rückmeldung warten wir noch... Nachtrag: Wie das Schicksal so spielt, haben wir gerade, als ich diesen Beitrag bearbeitet habe, eine Antwort von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Inhalt: Die üblichen Textbausteine und folgendes Bonbon: Hinweise auf unseriöse oder den Verdacht einer UnseriösitätNa, das fällt ihnen aber früh ein. Weiter heißt es: "Angebote,die inhaltlich gegen Rechtsvorschriften (z.B. Mindestarbeitsbedingungen; Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) oder gegen die guten Sitten verstoßen, dürfen in das Portal "arbeitsagentur.de" nicht eingestellt werden. Im Falle von bekannt gewordenen Zuwiderhandlungen entfernt die Bundesagentur für Arbeit solche Angebote (u.a. im Hinblick auf § 36 Abs. 1 SGB III)"...Liebe Leute: Wofür betreibt Ihr eine Hotline, wenn a) nicht sein kann, was nicht sein darf, und man b) erst nach langem Mail-Wechsel auf diese hingewiesen wird? Die vollmundige Behauptung, man nehme Hinweise auf illegale Angebote sehr ernst, klingt da doch wie blanker Hohn. | |
| (verfasst von mareike26 @ 17:41 Uhr) | |
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