Knappe, kurze Frage zur Vorratsdatenspeicherung Herr Wiefelspütz:
Wie erhöht es die Sicherheit des deutschen Volkes, wenn Musik- und Filmindustrie auf gesammelten Daten zugreifen können?
Zitat: "Zudem ist neben einer Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten für die Strafverfolger auf die Datenhalden vorgesehen, dass auch die Musik- und Filmindustrie das Internet-Nutzungsverhalten durchleuchten darf."
( Quelle: www.heise.de )
Gruß
ein sehr besorgter Bürger
P.S: "Ich habe nichts zu verbergen"
04.06.2007
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Wirtschaft
30.05.2007
Frage von
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Sie schreiben, "dass durch den erhöhten Wirkunsgrad der neuen Kraftwerke der Atmosphäre bis zu 42 Millionen Tonnen Kohlendioxid erspart werden können"
Wenn ich aber rechne, dass wir in Deutschland 40 neue Kraftwerke bauen, die jeweils mindestens 40 Jahre laufen wäre der Kohlendioxidausstoss doch geringer, wenn wir die alten Kraftwerke auslaufen lassen und dann endlich, langsam aber sicher, in erneuerbare Energiegewinnung übergehen.
Realistisch wären - laut fundierten Berechnungen von z.B. Greenpeace - ein Ausstieg aus der Steinkohlebefeuerung ab 2015. Die neuen Kraftwerke laufen dann grade ein oder zwei Jahre und noch für 40 Jahre.
Außerdem wird doch gar nicht für jedes neue Kraftwerk ein altes abgeschaltet. (Ich habe eher den Eindruck, dass für jedes laufende Kraftwerk, welches in 10 Jahren eventuell am Ende wäre nun 2 neue gebaut werden.)
Warum nicht in Lünen mit einer sinnvollen Energie- und Umweltpolitik beginnen?
Eine Frage noch von mir: Glauben Sie persönlich Trianel, wenn die vorrechnen, dass jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag an Gewerbesteuern nach Lünen fließen wird - und das sofort nach Inbetriebnahme des Kraftwerks?
Da wird doch etwas vorgegaukelt, was niemand einhalten kann - oder sind das in Ihren Augen realistische Werte? (Welche Auswirkung hat z.B. die Investitionssumme (1Mrd.€) und die damit zusammenhängende Abschreibung auf die Gewinn und Verlustrechnung und damit auf die Gewerbesteuer?)
Mit freundlichen Grüssen,
04.06.2007
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,
ich habe in meiner Antwort vom 18. Mai 2006 aus der Regierungserklärung des Bundesumweltministers wörtlich zitiert. Das heiß aber doch nicht, daß ich die Aussagen des Bundesumweltministers vertrete oder verantworte. Herr Wilmes hatte behauptet, der Bundesumweltminister habe in seiner Regierungserklärung erklärt, daß nur noch Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung gebaut werden sollten. Durch das Zitat habe ich nachgewiesen, daß die Behauptung von Herrn Wilmes nicht zutrifft. Nicht mehr und nicht weniger. Übrigens: ich bin persönlich sehr dafür, daß Kraft-Wärme-Koppelung berücksichtigt wird. Die Frage der Gewerbesteuer bei der Errichtung eines neuen Kraftwerks in Lünen mag für die Stadt Lünen ein wichtiges Argumet sein. Für mich ist das kein entscheidendes Argument. Ich bin für moderne Kohlekraftwerke, weil ich nicht glaube, daß man gleichzeitig aus der Kernenergie und aus der Kohle aussteigen kann. Anders formuliert: ich bin für Kohlekraftwerke auch dann, wenn es keinen einzigen Cent zusätzlicher Gewerbesteuer gäbe.Selbstverständlich respektiere ich Ihre Auffassung, wenn Sie anderer Meinung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Sicherheit
27.05.2007
Frage von
Hallo Herr Dr. Wiefelspütz,
ehrlich, glauben Sie wirklich ernsthaft, dass der Gipfel in Heiligendamm ohne den Zaun friedlicher und ohne ernste Gefährdung der Beteiligten über die Bühne gehen würde? Wollen Sie wirklich, dass die wunderschöne Hotelanlage verunstaltet und noch mehr Polizeibeamte, die verantwortungsvoll Ihren Dienst tun, von unverbesserlichen Chaoten verletzt werden? Dann bitte ich Sie, Sich einfach am 06.-08.06.2007 an den Zaun zu stellen, und versuchen Sie, die Krawallmacher, auf deren ´Grundrechte´ Sie durch Ihre bisherigen Äußerungen oben immer wieder verweisen, zu "besänftigen". Sie wären einer der Ersten, die die Verantwortlichen in Grund und Boden verdammen würden, wenn durch weniger geeignete Maßnahmen sich ein Chaos ereignen würde. Aber vielleicht wollen Sie das ja.
Jetzt können Sie wieder auf Ihre bisherigen Verlautbarungen verweisen!
27.05.2007
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
Sie wollen von mir keine Antwort, sondern eine Bestätigung Ihrer Vor-Urteile.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Demokratie und Bürgerrechte
26.05.2007
Frage von
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie ist Ihre Äußerung vom Wochenende zu verstehen, die Versammlungsverbote rund um das Tagungshotel in Heiligendamm entsprächen nicht dem verfassungsmäßigen Recht auf Demonstrationsfreiheit? www.spiegel.de
Sprechen Sie sich damit auch gegen den 12km langen "Sicherheits"-Zaun aus, denn dieser manifestiert ja das Versammlungsverbot am Tagungshotel? Um die Frage noch einmal konkret zu formulieren: Wären Sie für Demonstrationen direkt am Tagungshotel?
Viele Grüße
26.05.2007
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,
ich halte die Versammlungsverbote um Heiligendamm für überdimensioniert. Es überrascht mich deshalb nicht, daß eine erste verwaltungsgerichtliche Entscheidung ebenfalls zu diesem Ergebnis kommt. Ich bin nicht grundsätzlich gegen den Zaun, weil lageabhängig ein besonderes Maß an Sicherheit für die Gäste geschaffen werden muß. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird aber nur dann gewährleistet, wenn in angemessener Nähe zum Veranstaltungsort des G 8 Gipfels friedlich und ohne Waffen demonstriert werden darf. Daß heißt sicher nicht "auf den Stufen" des Veranstaltungszentrums, aber doch in angemessener Nähe. Ich hoffe, daß die Polizeidirektion Rostock und die Veranstalter der Demonstrationen eine vernünftige Lösung finden. Im Versammlungsrecht gilt das sogenannte Kooperationsgebot. Der Veranstalter einer Demonstration und die Versammlungsbehörde haben eine gemeinsame Verantwortung. Um es einmal drastisch und zugespitzt zu formulieren: Dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird nicht entsprochen, wenn die Demonstranten nur auf Helgoland, in der Lüneburger Heide oder im Bayerischen Wald oder auch nur in Rostock gegen den Gipfel demonstrieren dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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am 09.03.07 haben sie bei einsatz der tornados in afghanistan zugestimmt. nach dem motto es diene dem schutz der soldaten u. der bevölkerung, alles gut.aber glauben sie das wirklich ? die 6 tornados machen in ganz afghanistan auch in kampfgebieten u. deren truppenbewegungen luftaufnahmen. diese luftaufnahmen werdenicht nur zum schutz unserer soldaten u. bevölkerung verwendet sonder auch für kampfeinsätze heran gezogen u. ausgewertet. also sind unsere soldaten in(direkt) an kampfhandlungen beteiligt. warum behaupten dann abgeordnete wie sie u. minister ( verteitigungsminister jung ) die bundeswehr beteiligt sich nicht an kampfeinsätzen.
wie würden sie reagieren wen ihr ( kind/bruder... ) von einem irrsinnigen krieg, in einem sarg nach hause kommen würde?
seit doch ehrlich zu den wählern, ihr brauch sie mal wieder u.viele vergessen das nicht.
mit freundlichen grüssen
k.
26.05.2007
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Ruhl,
ich glaube, was ich sage, und sage, was ich glaube. ISAF in Afghanistan hat ein Mandat der Vereinten Nationen. Die Weitergabe von Aufklärungsinformationen an die Operation Enduring Freedom ist im ISAF-Operationsplan geregelt. Im Bundeswehrmandat ist ausdrücklich festgehalten, daß diese Weitergabe restriktiv und nur dann erfolgen darf, wenn dies für die erfolgreiche Durchführung von ISAF-Operationen oder zum Schutz von ISAF-Kräften dient.