Die Gestaltung von rechtssicheren AGB ist gerade im Online-Handel nicht immer ein leichtes Unterfangen. Die Liste der abmahnfähigen AGB-Klauseln ist schier unendlich und ehe man sich versieht wird man als Online-Händler auch schon von Konkurrenten wegen fehlerhafter AGB abgemahnt.
Ein im Online-Handel häufig anzutreffender Abmahngrund sind Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen, die irreführende Angaben enthalten und dazu geeignet sind den Verbraucher über wesentliche Eigenschaften des Produktes zu täuschen.
In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung: Abmahngefahr! Wegen welcher Verstöße kann man abgemahnt werden?“ die juristischen Hürden beim Handel im Netz dar. Im heutigen 13. Teil geht es um das Thema „Das Elektrogesetz - Worauf muss man als Online-Buchhändler achten?”. Den ganzen Beitrag lesen »
Seit langem kämpft die Musikindustrie nun schon gegen die durch das Filesharing begangenen Urheberrechtsverletzungen an. Da müsste man doch meinen, den Musikern ist der Urheberrechtsschutz heilig. Aber nein, auch unter Musikern wird der Urheberrechtsschutz nicht ganz so eng genommen und Tonfetzen anderer Musiker einfach für die eigenen Songs verwendet. Den ganzen Beitrag lesen »
Ab 1.1.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft; es war vom Bundestag am 26.06.2008 beschlossen worden. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine deutlich Stärkung des Bauunternehmers bei der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber dem Auftraggeber. Den ganzen Beitrag lesen »
In Deutschland gab es allein im Jahr 2007 schätzungsweise 200.000 Filesharing-Abmahnungen. Dass bei dieser Vielzahl von Verfahren schon einmal Schriftstücke verwechselt oder Zahlen verdreht werden, scheint unausweichlich. So berichten derzeit zahlreiche Mandanten von Schreiben, die ihnen das Inkassobüro Infoscore zuschickt. Das Unternehmen fordert Anwaltskosten in Höhe von rund 1.000 € und beruft sich auf eine vorherige Abmahnung durch die Kanzlei Schutt&Waetke. Etliche Mandanten versichern uns, nie von dieser Kanzlei abgemahnt worden zu sein.
Ein ähnlicher Sachverhalt lag auch einem aktuellen Urteil des LG Erfurt (3 O 1140/08, Urteil v. 20.11.2008) zugrunde. Die Kanzlei Schutt&Waetke hatte eine Einstweilge Verfügung gegen einen Filesharer erwirkt. Der akzeptierte zwar die Verfügung, wehrte sich aber gegen die Kosten, da ihm nie ein Abmahnschreiben zugegangen sei. Im Prozess musste die abmahnende Kanzlei dann den Versand der Abmahnung beweisen. Sie legte eine Aufzeichung vor, aus der erscihtlich war, dass bzgl. des betreffenden Films an dem betreffenden Tag 52 Filesharer abgemahnt worden sind. Wer genau abgemahnt worden war, war dem Postausgangsbuch nicht zu entnehmen. Nach Meinung der Erfurter Richter konnte damit nicht der Beweis geführt werden, dass die Abmahnungen tatsächlich verschickt worden sind. Der Kläger muss nun die Verfahrenskosten aufgrund eines Streitwertes von 30.000 € tragen. Zum Urteil des LG Erfurt (noch nicht rechtskräftig)…
Gerade als Online-Buchhändler kommt man mit dem Thema Jugendschutz schnell in Kontakt. So ist beim Verkauf von Büchern & Co. Vorsicht geboten: Denn nicht selten verkaufen Online-Händler ahnungslos Bücher, Filme oder andere Träger- und Telemedien, die auf der Liste der jugendgefährdenden Medien geführt werden.
Schon bald könnte es einheitliche Gewinnspielregeln geben. Darauf haben sich zumindest die Kommission für Zulassung und Aufsicht und die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten geeinigt und eine entsprechende Gewinnspielsatzung erlassen.
In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung: Abmahngefahr! Wegen welcher Verstöße kann man abgemahnt werden?” die juristischen Hürden beim Handel im Netz dar. Im heutigen 12. Teil geht es um das Thema „Sonderfälle: Textilien, Lebensmittel, Arzneimittel – Worauf muss man als Online-Buchhändler achten?“.
Durch das am 5.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie wurde u.a. der § 184 c StGB eingeführt. Dieser stellt die Verbreitung von jugendpornographischen Schriften unter Strafe.