Der potentielle Staatsterrorist (und leider noch amtierende Innenminister) sprach in seinem zu Recht überwiegend heftig kritisierten SPIEGEL-Interview u.a. von „potentiellen Terroristen, sogenannten Gefährdern", die er ggf. „behandeln wie Kombattanten und internieren" will - und notfalls wohl auch liquidieren.

Gefährder = potentielle Terroristen?

Eine Erklärung findet sich in den Bundestagsdrucksachen 16/3965 vom 22.12.2006 und 16/3570 vom 24.11.2006:

Bundestagsdrucksache 16/3965 vom 22.12.2006:

1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Gefährder", und arbeiten alle Sicherheitsbehörden des Bundes und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit diesem Begriff?

Zum Gefährderbegriff wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. November 2006 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgang Neskovic vom 13. November 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3570 vom 24. November 2006) verwiesen. Diese Definition wurde bundeseinheitlich für den Bereich der Polizei abgestimmt. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum ist der Gefährderbegriff allen Bundessicherheitsbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt.

2. Wie viele „Gefährder" aus dem Bereich des Terrorismus bzw. Islamismus sind der Bundesregierung derzeit bekannt (bitte nach Phänomenbereich auflisten)?

Für die Bewertung und damit für die Feststellung der Anzahl der Gefährder sind die Länder zuständig. ... Derzeit (Stand: 18. Dezember 2006) werden seitens der Polizeibehörden im Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität 72 Gefährder, in den Bereichen der politisch motivierten Kriminalität - rechts bzw. - links zwei bzw. ein Gefährder geführt.

Bundestagsdrucksache 16/3570 vom 24.11.2006:

Abgeordneter Wolfgang Neskovic (DIE LINKE.): Wie lautet der genaue Wortlaut der von der „AG Kripo" (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts) festgelegten Definition des Begriffes „Gefährder".

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning vom 21. November 2006: Es wurde nachfolgende Definition abgestimmt: „Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird."

Sieht man sich einmal den umfangreichen Katalog der in § 100a StPO genannten Straftatbestände an, verknüpft diesen noch mit dem Wörtchen „insbesondere" - was bedeutet, dass auch noch andere Straftaten in Betracht kommen, bleibt nicht mehr viel an nennenswerten Straftaten, deren Verdacht einen nicht in den Kreis der „Gefährder" bringen könnte (die "politische Motivation" wird sich bei Bedarf schon konstruieren lassen).

Da könnte die Zahl von per 18.12.2006 offiziell 75 bekannten „Gefährdern" (davon 72 aus dem Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität) wohl sehr bald sehr schnell ansteigen, denn die lächerliche Zahl von restlichen nur drei „Gefährdern" im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wird der OSM wohl kaum ernsthaft gemeint haben.